PFERDEEINSTELLVERTRAG FÜR EINSTELLBETRIEBE
Einstellvertrag für ein Pferd in Österreich
Die sichere Verwahrung, Versorgung und der Schutz des Pferdes ist oberste Priorität eines Pferdebesitzers. Der Einstellbetrieb hat dafür Sorge zu tragen, dass vom Betrieb und der Anlage keine Gefahren für das eingestellte Pferd und den Einsteller ausgehen. Zieht sich das Pferd im Einstellbetrieb Verletzungen zu oder verursacht es selbst Schäden im Betrieb, an Personen des Einstellbetriebs oder unbeteiligten Dritten stellen sich eine Vielzahl an Fragen:
- Hat der Einstellbetrieb seine Obsorgepflicht verletzt?
- Welche Leistungspflicht trifft den Einstellbetrieb?
- Wer haftet für Schäden am Pferd und die damit einhergehenden Tierarztkosten?
- Wer muss für durch das Pferd verursachte Schäden im Einstellbetrieb aufkommen?
- Wer haftet für Schäden an Personen, die durch das Pferd verursacht wurden?
- Wie kann ich den Einstellvertrag beenden? Gibt es einzuhaltende Kündigungsfristen?
- Können Haftungsausschlüsse oder Haftungseinschränkungen wirksam vereinbart werden?
- Darf ich als Einstellbetreiber einen Tierarzt oder Hufschmied ohne Wissen des Pferdeeigentümers beiziehen und/oder das Pferd in eine Tierklinik verbringen?
Vorgenannte Fragen können im Zuge einer individuellen Rechtsberatung zum Einstellvertrag für Pferde gemeinsam erörtert und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Im Idealfall sollten Betriebe einen Pferdeeinstellvertrag und/oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, die individuell auf deren Bedürfnisse abgestimmt sind und maximalen Schutz vor etwaigen (schadenersatzrechtlichen) Ansprüchen von Kunden geben.
PFERDEEINSTELLVERTRAG: WICHTIGE ASPEKTE DES EINSTELLVERTRAGES FÜR PFERDE IN ÖSTERREICH
- Vertragsparteien (Angaben zum Eigentümer/Verfügungsberechtigten des Pferdes und zum Einstellbetrieb, Kontaktdaten für Notfälle, etc.)
- Angaben zum einzustellenden Pferd
- Leistungen des Einstellbetriebs (Art der Pferdeeinstellung, Einstreu, Futtermittel, Koppelgang, Führanlage, Nutzungsmöglichkeiten des Stalls/der Reitanlage)
- Einstellgebühr für das Pferd und Entlohnung für zusätzliche Leistungen (Zusatzfutter, Führanlage, Koppel), Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten, Regelungen für den Fall des Zahlungsverzugs
- Beginn und Dauer des Pferdeeinstellvertrages sowie Auflösungsmöglichkeiten
- Ermächtigung des Einstellbetriebs zur Beauftragung eines Tierarztes und Hufschmieds
- Versicherung und Haftung
- Sonstige Nebenabreden
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