Pferderecht

REIT-
­BETEILIGUNGS-
VERTRAG

DER REITBETEILIGUNGSVERTRAG IN ÖSTERREICH / MITREITVERTRAG

Ein Reitbeteiligungsvertrag oder Mitreitvertrag kann in Österreich im Rahmen der gesetzlichen Normen frei gestaltet werden. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Vertrag über eine Reitbeteiligung lediglich mündlich abgeschlossen wird. Auch ein mündlicher Reitbeteiligungsvertrag ist rechtswirksam, allerdings ist sein Inhalt im Falle von Unklarheiten und Streitigkeiten nur schwer verifizierbar.

Häufig stellen sich bei Uneinigkeiten zwischen dem Pferdeeigentümer und dem Mitreiter folgende Fragen:

  • Kann der Eigentümer dem Mitreiter verbieten im Gelände zu reiten?
  • Kann dem Mitreiter auferlegt werden, Trainingseinheiten (mit einem bestimmten Trainer) zu absolvieren?
  • Besteht weiterhin die Verpflichtung zur Zahlung der Mitreitgebühr, wenn das Pferd aufgrund einer Krankheit oder Verletzung ausfällt?
  • Was, wenn der Mitreiter wegen Krankheit oder urlaubsbedingter Abwesenheit ausfällt?
  • Darf der Mitreiter das Pferd an Dritte weitergeben?
  • Haftet der Eigentümer des Pferdes gegenüber dem Mitreiter für Schäden, die diesem beim Reiten und/oder im Umgang mit dem Pferd entstehen?
  • Kann der Eigentümer eines Pferdes die Haftung gegenüber dem Mitreiter ausschließen oder begrenzen?
  • Haftet der Mitreiter gegenüber dem Eigentümer des Pferdes, wenn während der Nutzung durch den Mitreiters ein Schaden am Pferd entsteht?
  • Was, wenn das Pferd während der Nutzung durch den Mitreiter einen Schaden an anderen Personen oder Sachen verursacht?
  • Kann/Sollte der Eigentümer eines Pferdes einen Reitbeteiligungsvertrag mit einem Minderjährigen abschließen?

Insbesondere in Hinblick auf wechselseitige Rechte und Pflichten sowie Möglichkeiten der Vertragsauflösung empfiehlt es sich aber aus Gründen der Rechtssicherheit in Österreich, einen schriftlichen Reitbeteiligungsvertrag zu schließen. In der Praxis sollte jeder Reitbeteiligungsvertrag auf individuelle Gegebenheiten angepasst und auf Verwendung von Vertragsmustern, beispielsweise aus dem Internet, verzichtet werden.

REITBETEILIGUNG VERTRAG – ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG

  • Vertragsparteien des Reitbeteiligungsvertrages (Angaben zum Eigentümer/Verfügungsberechtigten des Pferdes sowie zum Mitreiter, Kontaktdaten für Notfälle, etc.)
  • Angaben zum Pferd der Reitbeteiligung
  • Rechte und Pflichten des Mitreiters
  • Nutzungsumfang (Reiten in der Reitbahn/im Gelände, Longieren/Bodenarbeit, Trainingseinheiten, Turnierteilnahme, etc.)
  • Nutzungszeiten
  • Rechte und Pflichten des Eigentümers des Pferdes (Warn- und Aufklärungspflichten über Eigenheiten des Pferdes)
  • Mitreitgebühr (Höhe, Fälligkeit, Fortzahlungspflicht bei vorübergehender Abwesenheit/Krankheit/Verletzung des Pferdes und Ausfall des Mitreiters)
  • Beginn, Dauer sowie Auflösungsmöglichkeiten des Reitbeteiligungsvertrags
  • Haftung (Haftungsausschluss/Haftungsbeschränkung)

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